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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Sprungretter im Löschzug (2 HLF's) | 48 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 795295 | ||
| Datum | 11.09.2014 20:30 MSG-Nr: [ 795295 ] | 11581 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörn V. Falsch, geklammert heisst in diesem Fall du hast die Wahl zwischen nem Sprungtuch und dem Sprungpolster. Nein, leider falsch. "In Klammern gesetzte Stückzahlen sind Alternativen oder Beladung nach örtlichen Belangen (Wunsch des Bestellers)." Wenn ein Gerät notwendig (= zwingend vorhanden) ist, ist eine der Alternativen ohne Klammer bei den Stückzahlen (siehe beispielsweise 4.1 und 4.2 - Steckleiter). Beim Sprungretter sind beide Alternativen in Klammern, also gilt 1. Besteller muss sich überlegen: will ich einen "Sprungretter"? 2. Falls ja: dann entweder ein STU 8 oder ein SP 16. Insoweit: keine Pflicht zur Beschaffung! | ||||
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