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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Prüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 023 | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 795668 | ||
Datum | 18.09.2014 12:38 MSG-Nr: [ 795668 ] | 7411 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander W. Ich sehe aber auch nicht die Notwendigkeit für ein solches Intervall.Das sehe ich bei so vielen Dingen nicht, aber leider sagen es oft bzw. meist die Vorschriften und dann muss man es wohl oder übel machen. Mal sehen was noch so kommt... MKG Christian ---- Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987 ---- | ||||
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