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RubrikEinsatz zurück
ThemaRettungswagen als Geisterfahrer16 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW795699
Datum19.09.2014 08:05      MSG-Nr: [ 795699 ]4978 x gelesen

"von den Vorschriften dieser Verordnung", also nur von der StVO.

Das Strafgesetzbuch wird dadurch nicht ausgehebelt und das verbietet u.a., auf Autobahnen zu wenden und dadurch andere zu gefährden.

Da also der Verdacht einer Straftat vorliegt, bleibt der Polizei garnichts anderes übrig, als zu ermitteln ob der Tatbestand hier erfüllt wurde und welche Rechtfertigungsgründe ggf. vorliegen.

BTW: ist bekannt, ob der Führerschein des Fahrers sichergestellt wurde?

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