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RubrikEinsatz zurück
ThemaRettungswagen als Geisterfahrer16 Beiträge
AutorJan 8S., Wallenhorst / 795700
Datum19.09.2014 08:12      MSG-Nr: [ 795700 ]5153 x gelesen

Ja,habe ich mir mittlerweile auch schon gedacht.

Ich habe nur wie gesagt zwei Mal die ERfahrung gemacht, dass bei einem Blaulichtunfall der Fahrer noch vor Ort aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften der STVO (außerhalb das 35-8) Bußgelder zahlen sollten.Das konnte man dann aber auch vor Ort noch klären.

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