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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rettungseinsätze der Feuerwehr in Berlin: Im Notfall Notstand | 31 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 796731 | ||
Datum | 10.10.2014 10:22 MSG-Nr: [ 796731 ] | 6188 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen G. Aber - diese "Hinweise" haben die gleiche rechtliche Wirkung wie z.B. eine Weisung oder ein Gesetz. Das ist falsch. Es gibt in BaWü keine Fachaufsicht über die Feuerwehren und daher auch keine Möglichkeit, über einen Erlass eine Hilfsfrist festzuschreiben. Und Gesetzescharakter können Hinweise der Exekutive (IM!) und des Landesfeuerwehrbands (!) nicht haben. Geschrieben von Jürgen G. Jeder Verantwortliche tut gut daran sich an die Mindestforderungen der "Hinweise" zu halten, im Schadensfall könnte im/ihr sonst ein Strick daraus gedreht werden. Mit welchen Folgen rechnest du, wenn der örtliche Feuerwehrbedarfsplan eine um 1-2 Minuten erhöhte Hilfsfrist hat? Oder wenn das AGBF-Schutzziel statt der BaWü-Hinweise angewendet wird? Oder eine Risikoklassifizierung wie in RLP? Gruß, Stefan | ||||
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