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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Rettungseinsätze der Feuerwehr in Berlin: Im Notfall Notstand | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 796768 | ||
Datum | 10.10.2014 17:03 MSG-Nr: [ 796768 ] | 5766 x gelesen | ||
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Hallo Stefan, ich stimme dir zu, dass mit den weisungsfreien Pflichtaufgaben ist so richtig. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Gemeinden bei der Aufstellung und Ausrüstung ihrer Feuerwehren gewissen "Zwängen" unterworfen ist an denen Sie nicht vorbei kommt. Ich denke da z.B. an Fahrzeugnormen, Austattung mit PSA usw. Nicht zuletzt gilt für mich das im vorherigen Beitrag gesagte: Ich bin als Kommandant für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. Wenn es auch keine verbindliche Rechtsnorm expilzit zur Hilfefrist der Feuerwehren in BW gibt, ich halte mich an die Mindestanforderung der genannten "Hinweise", bzw. fordere deren Einhaltung ein. Alles andere ist für mich nicht tragbar. Gruß Jürgen | ||||
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