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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | HFUK: PKW explodiert nach Verkehrsunfall - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen | 61 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 798092 | ||
| Datum | 04.11.2014 09:28 MSG-Nr: [ 798092 ] | 18331 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian B. Würde ich nicht sagen, denn: Einsatz von Atemschutzgerät = vollständig angelegte PSA für Brandbekämpfung - zumindest im Erstangriff. bei deinem Bild ist das ja so auch in Ordnung. Aber: Bei der Erkundung ist die vollstän- dige persönliche Schutzausrüstung PSA zu tragen. Es wird ebenfalls empfohlen, eine Flammschutzhaube zu tragen und das Visier herunterge- klappt zu lassen. Und Alle am Einsatz beteiligten Feuer- wehrangehörigen haben die den Erfordernissen angepasste PSA zu tragen. Da mit der Bildung von Stich- flammen zu rechnen ist, ist die spezi- elle Feuerwehrschutzkleidung für Brandbekämpfung inklusive Flamm- schutzhaube zu tragen. Die Feuer- wehrjacke ist bis oben zu verschlie- ßen und der Kragen der Jacke ist hochzustellen und zu verschließen. Wir reden hier von einer Alarmierung zur technischen Hilfeleistung. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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