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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Funklöcher im Digitalfunk... Rattenschwanz ohne Ende? ![]() | 147 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 798193 | ||
Datum | 06.11.2014 08:54 MSG-Nr: [ 798193 ] | 40351 x gelesen | ||
Hallo, ich habe mich ja hier aus der Diskussion mal ausgeklingt... Wenn offensichtlich nicht mal die geringe Fähigkeiten zum einfachen Transfer gegeben sind; und was hier inzwischen alles aus der Mottenkiste gezaubert wurde, um zu "beweisen", dass der Digitalfunk einfach ganz ganz blöd ist... Geschrieben von Michael S.: Per Funk sprech ich maximal mit dem Fahrer des Arztes. Nicht aber über Patientendaten da dies nicht notwendig ist. Ich bleibe dabei: Die Notwendigkeit einer sicheren, das heißt abhörsicheren, Verbindung wird hier einfach vom Tisch gewischt. Nun eben mit der absurden Begründung, man müsse ja einfach nichts sensibles per Funk übermitteln. Dass das tagtäglich gang und gäbe ist - interessiert einfach nicht. - Mal am Rande: Habe die DV 810 nochmal gelesen - wo, an genau welcher Stelle, steht da eigentlch, dass Namen, personengebundene Informationen tabu sind, eine "Ansage der DV 810 ohne Interpretationsspielraum"? Hatte das auch so ähnlich im Hinterkopf und habe in den Ausbildungunterlagen zum Funklehrgang auch einen Passus gefunden, dass die Nennung von Namen unterlassen werden soll - soll, nicht dass Namen nicht genannt werden dürften. Ansonsten kommen Namen, ganz im Gegenteil, in der DV 810 recht häufig vor. Ebenso wie der Hinweis, das zum Beispiel bei Überleitungen ins Funknetz ausdrücklich auf die mangelnde Abhörsicherheit hinzuweisen ist. Ferner schrieb ich ja, dass sich die Feuerwehr zwar gerne als der Nabel der Welt betrachtet, es aber tatsächlich nicht ist: In der Polizeiarbeit lassen sich Personalienabfragen, wie zum Beispiel Fragen nach dem Halter eines Kfz, nur schwer ohne die Nennung konkreter Namen und - üblich - Geburtsdatum abfragen. Wo genau steht also das ausdrückliche Verbot der Nennung von personengebundenen Daten in der DV 810, habe ich es einfach überlesen? - Die Nennung persönlicher Daten, Namen, per Funk ist im Rettungsdienst (bei der Polizei) schlicht und ergreifend eine Notwendigkeit. Und bei der Feuerwehr mitunter auch (selbst wenn mancher sich keine Lagen vorstellen kann, die nicht auf Sicht angefahren werden können). Und wenn man den Schutz letztlich sensibler Daten irgendwo ernst nimmt, geht an einem einigermaßen sicheren Funk schlicht kein Weg vorbei, lässt sich das Thema nicht einfach weg ignorieren. Gruß Daniel | ||||
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