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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | So ne' Rote Ampel beißt nicht - weiterfahren! | 18 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 798437 | ||
Datum | 10.11.2014 21:10 MSG-Nr: [ 798437 ] | 3284 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans-Joachim Z. Ist denn ein einziges Beispiel bekannt, dafür, daß während der letzten 50 Jahre "in Hinterpusemuckelsdorf beim Platzmachen echt mal einer geblitzt worden ist und die Konsequenzen auch nach durchgeführter Ermittlung tatsächlich nicht abwenden konnte"? Ein einziges? Wenn wir ehrlich sind kann es definitionsgemäß gar kein solches Ereignis geben. Begründung: Es wird angenommen, dass Bürger Bernd sein KFZ vor einer Halt zeigenden Ampel zum Stehen gebracht hat. Noch während der Rotlichtphase der Ampel nähert sich Feuerwehrmann Fridolin mit LF und Sosi von hinten. Bernd fährt über die Haltelinie, wird geblitzt und vor Gericht zitiert. Preisfrage: Würde das Gericht Bernd nun bestrafen, wenn er auch nur den kleinsten Hinweis auf Fridolin bringen könnte? Wie soll denn nun eine Fallbeschreibung lauten, bei dem das Feuerwehrforum eindeutig zu der Meinung kommt, dass ein Bürger zu Unrecht bestraft wurde, ohne dass ein Gericht ("im Zweifel für den Angeklagten"?) dies nicht auch so gesehen hätte? Eigentlich können wir doch nur Fälle betrachten, in denen Bürger der Meinung sind einem Feuerwehreinsatzfahrzeug Platz gemacht zu haben. Aber würden da nicht alle auf "Ausrede" tippen? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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