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RubrikEinsatz zurück
ThemaSo ne' Rote Ampel beißt nicht - weiterfahren!18 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW798550
Datum12.11.2014 16:20      MSG-Nr: [ 798550 ]3419 x gelesen

Hallo Hanswerner!

Geschrieben von mirWenn ich mich grundsätzlich mit solchen Bedenken durch mein Leben quälen würde, könnte ich mich einsargen, weil ich nix mehr gebacken bekäme!
Geschrieben von DirIn dem Zusammenhang hier verstehe ich das nicht - sorry?
Du lieferst mir doch direkt ein passendes Beispiel:
Und wenn jetzt ein freier Bürger sein Recht wahrnimmt, genau den zu Rammen um zu einen besseren Auto zu kommen?
Ich schrieb, dass in der Regel ein Überfahren der Haltelinie noch möglich ist, ohne dass es gleich zu einer Gefährdung kommen muss. Also berücksichtige ich das bei meiner Entscheidung und gehe einfach mal davon aus, dass die Automobilisten im Querverkehr das tun, was sie in 99,999% der Fälle beim Queren der Kreuzung auch sonst getan hätten - sie bleiben in ihrer Spur und es kommt zu keiner Kollision. Wenn ich hingegen ernsthaft darüber nachdenken würde, dass da tatsächlich irgendein Zeitgenosse meine Überquerung der Haltelinie zum willkommenen Anlass nehmen könnte, sich seine Karre an meiner zu vergolden - dann hätte ich grundsätzlich ein ernsthaftes Problem, denn diese Denkweise zöge sich ja durch all meine Lebensbereiche.

Nehme ich immer gleich den schlechtesten und bösesten Fall, der mir passieren könnte, als Grundlage für meine Entscheidungen, dann bin ich gelähmt, darf das Haus nicht mehr verlassen und - wie schon salopp geschrieben - kann mich einsargen.

Geschrieben von Dir Irgendwie passt das doch hier nicht rein? Warum soll ich GMV entwickeln und Gesetz übertreten ohne zu wissen was los ist und wie mich der Gesetzgeber dafür hinterher behandelt?
Was heißt ohne zu wissen was los ist? Führerschein hast Du, also ist Dir der §38 StVO bekannt. Du weißt doch, was los ist, Du hast "sofort freie Bahn zu schaffen". Nicht unverzüglich, nicht grundsätzlich, nicht eventuell - sondern "sofort" - aber natürlich auch nicht "hektisch, unüberlegt, panisch".

Jetzt muss ich, wenn ich diesem Gebot folgen will, ein Verbot überschreiten - ich darf nicht über rot fahren. Dilemma! Hilfreiche Quellen wie die hier*** habe ich im Auto nicht zur Verfügung - sonst verstieße ich ja gleichzeitig gegen ein weiteres Verbot und das Sofort-Platzmach-Gebot - "sofort" ginge nicht, und mit dem Mobiltelefon nach Rechtsbeistand surfen darf ich auch nicht.

Also wäge ich zwischen dem Gebot und dem Verbot ab und benötige meinen GMV, was Du als unpassend empfindest - und das verstehe ich wiederum nicht.

Geschrieben von DirEs wäre doch ein Einfaches den § zu erweitern: "...und sonstige Verkehrsteilnehmer unter besonderer Vorsicht bei der Erfüllung der Pflichten aus §38 (1)... " oder so ähnlich?

Ist es aber nicht! - Warum?

Weil es noch keinen Rechtsstreit zwischen einem Vertreter der "Wegerechtsnutzer" und einem Vertreter der "Wegerechtsüberlasser" wegen eines solchen Falles gegeben hat und der Gesetzgeber daher offensichtlich den Bedarf in diesem Ausmaß bisher nicht erkannt hat. Das ändert aber nichts daran, dass es diesen Konflikt täglich hunderte Male gibt und dass er täglich hunderte Male mit GMV gelöst wird - halt mal mit 1% GMV, mal mit 100%.

Geschrieben von Dir1. gibt es in "Hinterpusemuckelsdörfern" gar keine Ampeln
2. auch wenn nur ein Einziger in "Pallungsräumen" dafür bestraft würde, wäre es wie "Rechtsstaatlich"?

Ich hoffe sehr, dass Du jetzt nicht die "arroganter Städter amüsiert sich über armen Dörfler - wie verwerflich"-Karte ziehst, sondern gewillt bist anzuerkennen, dass ich bewußt einen fiktiven Fall gewählt habe. Ich hätte besser "C-Stadt" und das Jahr 2055 gewählt, damit sich auch ja niemand auf den Schlips getreten fühlen kann. Wenn man über das "Pusemuckelsdorf" hinwegsehen kann, ist die Kernaussage dahinter aber doch verständlich, oder?

Geschrieben von Dir3. sage ich, das >95% aller Einsatzfahrten den Status der §-en: ""... wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden..."" im Nachgang äusserst fragwürdig erscheinen lassen werden.

Deshalb ist es für beide Seiten besser, den Ball flacher zu halten?

Wenn Du ein wenig in der Forumshistorie kramst, wirst Du bei meinen selten gewordenen Beiträgen feststellen, dass ich Dir bei Deiner Sichtweise zum Thema "Alarmfahrten" zustimme - zwar nicht in der Radikalität, aber im Grunde liegen wir da auf einer Linie. Andererseits wäre es bestimmt nicht hilfreich, einem Fahrzeug auf Alarmfahrt grundsätzlich das Wegerecht zu verweigern, nur weil man findet, dass das in >95% der Fälle nicht angebracht ist.


In diesem Sinne

Gruß

Christoph




***Geschrieben von strafzettel.de"Wer bei Rot nicht an der Haltlinie hält, sondern erst dahinter, aber noch vor der Fluchtlinie der geschützten Kreuzung oder Einmündung verstößt nach der Rechtsprechung des BGH nicht gegen § 37 Absatz 2 StVO, weil er den geschützten Querverkehr nicht beeinträchtigt. Sofern eine Haltlinie nicht markiert ist, darf jedenfalls die Fluchtlinie der Kreuzung oder Einmündung nicht überfahren werden."

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