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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Nützliches für den Einsatz | 71 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 798836 | ||
Datum | 17.11.2014 12:55 MSG-Nr: [ 798836 ] | 18821 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan R. Das wird mittlerweile immer (bis auf INNENANGRIFF) mitgenommen. Gerade als Führungskraft ist das unersätzlich.Dann mache ich womöglich irgendwas falsch. Wen muss ich als Führungskraft mit meinem privaten Handy im Einsatzfall anrufen, dessen aktuelle Nummer dienstlich nicht auffindbar ist? Insbesondere, da wir uns in RLP ja weiter den Quatsch mit den FEZ leisten. Wenn da nicht noch ein Telefon neben dem FuG wäre, hätte das Personal außer der Kaffeemaschine ja gar nichts mehr zu bedienen. Geschrieben von Jan R. Und was den Schadenersatz angeht: Wenn der Aufgabenträger der Feuerwehr keine Schäden an persönlichen Dingen übernimmt, dann müsste man ja Nackt zum Feuerwehrgerätehaus kommen.Wenns so einfach wäre, nehme ich beim nächsten Einsatz meinen Mikrowellenherd mit. Der macht seit gestern komische Geräusche, und wenn er mir im Einsatz kaputt geht, krieg ich ihn wenigstens bezahlt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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