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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse | 123 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Pe8ter8 H.8, Nahrendorf / Niedersachsen | 798863 | ||
Datum | 17.11.2014 16:20 MSG-Nr: [ 798863 ] | 38226 x gelesen | ||
Infos: | ||||
So haben wir es bei uns geregelt: alle Feuerwehren haben einen Förderverein, sind eingetragene Vereine und haben alle die Gemeinnützigkeit, was natürlich vorraussetzt, das mehr als die Getränkeversorgung vom Fürderverein getragen wird, aber das ist regelbar und die Komune hat keinerlei zugriff auf die Kasse des Fördervereines und kann von ihm auch nix fordern ( forderen kann nur das Finazamt, wenn die Gemeinnützigkeit turnusmäßig überprüft wird | ||||
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