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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Behelfsfluchtweg wegen eines Anbaus | 6 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 798999 | ||
Datum | 19.11.2014 01:26 MSG-Nr: [ 798999 ] | 2056 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian G. Die notwendige Treppe ist notwendig, um überhaut das Obergeschoss zu erreichen - das sagt ja schon der Name. So verstehe ich das nicht und ich glaube so ist es auch nicht definiert. Notwendige Treppe ist eine Treppe die für die Rettung notwendig und geeignet ist. Nicht notwendige Treppen könne in jeder anderen Bauart sein. An Treppen in Rettungswege werden ja bestimmt Anforderungen gestellt. Hinsichtlich der Maße von Tritt- und Setzstufen zum Beispiel, das sieht man sehr schön an Wendeltreppen. Die als Fluchttreppen auszubilden ist nicht wirklich eine leichte Übung. Geschrieben vom TO Brandschutzgutachten usw. sind natürlich in Auftrag. Also Brandschutzgutachten ist ja auch ein Konzept. Wenn man jemand hat der Das kann, warum beauftragt man die Firma dann nicht auch ein Konzept für die Bauphase zu erstellen? So kenne ich das jedenfalls. Gruß Ralf Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen) | ||||
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