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Tauchpumpe
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLeitungsquerschnitt Verlängerungsleitung43 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg799382
Datum27.11.2014 18:06      MSG-Nr: [ 799382 ]11408 x gelesen

Geschrieben von Hanswerner K.Ich sagte: bei 15m ist 1,5mm^2 völlig ausreichend, ohne Einschränkung! Du sagtest: 2,5mm^2 sind zu empfehlen - Woraus leitest Du das ab? Deine Aussage beruht auf deinen persönlichen Ansichten, die nicht zwingend mit dem Stand der Unfallverhütung übereinstimmen müssen. Meine Aussage beruht eben auf diesen ... :)

Geschrieben von Hanswerner K.Das ist so nicht war!
TP, Scheinwerfer, ... haben H07RN-F gefordert Bei Elektrowerkzeugen entscheidet das die zutreffende Norm. Winkelschleifer oder Bohrhämmer haben (ich glaub ab 4m) Anschlußkabel auch H07RN-F, bei Schlagbohrmaschinen reicht wieder H05...
Normen sind unverbindliche Empfehlungen, mehr nicht. Sie werden erst und nur dann verbindlich, wenn sie in einem Rechtsbildungsprozess für verbindlich erklärt werden.

Meine Empfehlung beruht auf dem Stand der Technik und der Unfallverhütung, der z.B. in der DGUV Information 203-005 - Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen (bisher: BGI/GUV-I 600) zu finden ist. Es empfiehlt sich, die darin genannten Vorgaben bei der Beschaffungsplanung von Geräten zu berücksichtigen.
Ist das nicht möglich -> Gefährdungsbeurteilung.

Alles kein Problem - es sei denn, es gibt jemanden, der ein Problem daraus macht.

Grüße
Udo Burkhard
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