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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaPressearbeit - war: Ärger mit dem Landkreis Görlitz25 Beiträge
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen799737
Datum05.12.2014 14:53      MSG-Nr: [ 799737 ]5265 x gelesen

Geschrieben von Klaus B.Na, das nenne ich doch mal eine gesunde Ansicht zur Pressearbeit.

Art. 5/GG: "Zensur findet nicht statt.."
Nicht>: ist verboten, nicht gewünscht oder sonst irgend etwas, sie findet nicht statt..
Nebenbei, bevor hier jemand auf dem falschen Fuß hurra schreit:
dieser Artikel regelt nur den Umgang des Staates und seiner Unterorganisationen
gegenüber dem Bürger.
Also bitte nervt nicht die MODS mit dem Artikelm, da passt er nicht.

Aber weiter mal zur Presse (und ein Pressesprecher ist da weitestgehend Teil davon)
am Beispiel der "Niederen Sachsen" (sinngemäß identisch mit allen anderen Pressegesetzen der Länder):

§ 3 Öffentliche Aufrgaben der Presse:
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
Nachrichten beschafft und verbreitet,
Stellung nimmt
Kritik übt
oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.

Doch , den Bürgern interessiert es schon, wenn beim "Orden St. Florian" etwas nicht rund läuft-


Au ja, die Rechtskeule, ganz großes Tennis.
Sag mal Klaus, hast du in deiner aktiven Zeit auch Einsatzberichte veröffentlicht die nicht nur sachlich Tatsachen feststellten sondern auch viele Nebenhiebe austeilten? Hast du Kritik an deinem Dienstherrn auch immer über die Öffentlichkeit geübt?

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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