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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ärger mit dem Landkreis Görlitz | 21 Beiträge | ||
| Autor | Marc8us 8M., Wernigerode/ OT Reddeber / ST | 799884 | ||
| Datum | 08.12.2014 07:48 MSG-Nr: [ 799884 ] | 3986 x gelesen | ||
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Guten Morgen, nur mal am Rande: Wo steht im sächsichen Brandschutzgesetz oder einer daraus resultierenden VO/Erlass o. ä. die Pflicht eines LK zur Vorhaltung eines Gw-Atemschutz für örtlich begrenzte Brandeinsätze, die also keinerlei überörtlichen Charakter besitzen. Ich denke, dass es diese Regelung wie auch hier in ST nicht gibt. Immer wieder wird nach dem LK und der FTZ gerufen für AS-Nachschub bei längeren Einsätzen. Bei Schlauchverbunden oder auch Atemschutzverbunden sehe ich da auch eine Verpflichtung des LK. Sofern es dies nicht gibt, werden hier m. M. n. nur Unzulänglichkeiten in der kommunalen Ausstattung auf Andere abgeschoben. Sieht aber hier im Lk nicht anders aus - es gibt Kommunen, die halten 20 Reservegeräte vor und rufen die FTZ so gut wie nie und es gibt große Kommunen, die rufen schon die FTz-Bereitschaft für 6 Atemschutzgeräte. Mal zu unseren Zeiten hier im Harz: abhängig vom Wohnort des Bereitschaftshabenden und dem Einsatzort kommt der Gw-L 1 der FTZ mit Druckschläuchen und Atemschutztechnik nach 90 - 120 min und unser LK hat nur 2.200 km². Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | ||||
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