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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Knöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab | 35 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 800064 | ||
Datum | 10.12.2014 18:53 MSG-Nr: [ 800064 ] | 15001 x gelesen | ||
Hallo, also wenn es keine behördliche Dienstanweisung/Verfügung etc. des Trägers der Fw zum "Verhalten auf der Fahrt zum Gerätehaus im Alarmfall" (oder so etwas ähnliches) gibt, dann haben die hier Betroffenen Kameraden zunächst "nur" (laut Bussgeldbehörde) gegen die StVO verstoßen; gäbe es hingegen eine solche o.g. "Anweisung" (mit Festlegungen wie "Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten" o.ä.) , dann hätten sie zusätzlich auch noch gegen diese verstoßen und würden sich der Gefahr aussetzen, auch noch disziplinar belangt zu werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | ||||
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