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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHaltegurt und Leine im Brandeinsatz10 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen800085
Datum11.12.2014 01:20      MSG-Nr: [ 800085 ]3770 x gelesen

Moin

Geschrieben von Detlef M.a) Welche Feuerwehren haben den Fw-Haltegurt und die Fw-Leine nur noch als Pool-Lösung auf den Fahrzeugen für den nötigen Einsatz beim Rückhalten bzw. zur Sicherung im Korb der DL und nicht mehr als Standardausrüstung für jeden AGT beim Brand in Wohngebäuden?Wir, seit ein paar Jahren. Poolvorhaltung: Vier Gurte in gemischten Größten pro LF. Hier und da gibt es noch persönliche Gute auf Wunsch des Betroffenen - vermutlich aber nur noch so lange, wie noch mehr Gurte da sind, als der Pool braucht.

Geschrieben von Detlef M.b) Wie wurde die rechtliche Betrachtung durchgeführt um das festzuschreiben? Gab es eine umfassende Gefährdungsbeurteilung?Nö. Es ist ja nicht so, dass der Gurt am Mann vorgeschrieben wäre, und wir den entfallen lassen wollten. Wir ändern nur die Art/Anzahl der Vorhaltung.

Geschrieben von Detlef M.Hintergrund dieser Frage ist eine mögliche Klage eines FM(SB) der nach einem Unfall im Brandeinsatz sagen könnte "wenn ich den Gurt gehabt hätte wäre ich rettbar gewesen" so absurd diese Annahme auch ist.Der Gurt ist spezielle PSA gegen Absturz, und - wie Uli schon schrieb - in der UVV Feuerwehr nicht "pro Person" gefordert. Er muss beim Vorliegen entsprechender Gefahren "in Art und Anzahl abgestimmt" vorhanden sein. Vorhanden ist er ja, wer sich in Absturzgefahr begibt, kann (sollte/muss) sich einen anziehen. Die geplante Zweckentfremdung als Selbstrettungsgerät sehe ich da als irrelevant an. Wer meint, seine AGT müssten sich jederzeit durch Abseilen selbst retten können, der muss konsequenterweise ein dafür gedachtes, geeignetes, geprüftes Gerät beschaffen, das ist aber dann nicht mehr der Haltegurt.
Die Argumentation "Mit dem dafür nicht gedachten Gurt hätte ich mich, trotz der bekannten und logisch herleitbaren Hinderungsgründe dieses Vorhabens, sicherlich erfolgreich abseilen und retten können" ist schon sehr dürftig. Aber selbst wenn: Da ich keine Pflicht zur persönlichen Ausstattung mit einem Gurt sehe, sehe ich selbst dann kein Problem, wenn es so wäre. Denn für irgendwelche Forderungen gegen die Kommune müsste ja irgendeine Art von Fehlverhalten vorliegen.

Geschrieben von Detlef M.c) Welche Alternativmaßnahmen Anleiterbereitschaft mit DL/tragb Leitern und in welchem Umfang werden als Redundanz zu den o.g. Gerätschaften genutzt?ALB wird ausgebildet und hält (wenn auch langsam) Einzug in den Einsatz. Als Ersatz für den Entfall des Haltegurtes würde ich das aber nicht bezeichnen. Eher als "Sowieso-nötig", egal ob mit oder ohne Gurt.

Geschrieben von Detlef M.d) Gibt es eine Anweisung der zuständigen Feuerwehr. wann und wie Gurte zu tragen sind oder wird das dem jeweiligen EL im Einzelfall überlassen und wie wird die Umsetzung der Redundanzmaßnahmen einheitlich geregelt?Wie bei jeder zusätzlichen PSA gilt doch: Der FA sollte so clever sein zu erkennen, wann er sie braucht, sein Einheitsführer sollte gucken, dass der FA dran denkt. Gegebenenfalls kann/sollte der GF vorab ansagen, was für den jeweiligen Auftrag zusätzlich angelegt werden soll.

Gruß
Sebastian

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