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Hilfsorganisation
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKnöllchen für Feuerwehr: Zu schnell zum Einsatz - Gemeinde kassiert ab    # 35 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP800107
Datum11.12.2014 15:02      MSG-Nr: [ 800107 ]13562 x gelesen

Geschrieben von Armin B. Die Vergangenheit lehrt uns ja das wir wenn das Kind im Brunnen liegt in der Regel recht alleine da stehen.
von Seiten den Behörden würde ich da auf nichts hoffen. (außer ärger)
...
Aber an solchen Themen sieht man wie wichtig solch ein Ehrenamt in einer HiOrg ist.
Wenn das deine Erfahrungen, oder die deiner Wehr/in deiner Stadt sind, mag das so sein.
In der weit überwiegenden Zahl der Fälle aber werden "Sonderrechts-Knöllchen" völlig unkompliziert aus der Welt geschafft. Ein Telefonanruf, ein kurzes Gespräch. Nicht nur wenn es die eigene Verwaltung betrifft, sondern auch Nachbarkommunen oder Kreis. Mir fallen da direkt Fälle ein, wo Bußgeldbescheide mit so wenig Aufwand aus der Welt waren. Und auch ein Fall, wo wegen Falschparkens wenige Euro gefordert wurde, die Truppe hat diese dann gesammelt und getauscht mit dem Ziel, möglichst viele möglichst kleinwertige Münzen zu haben. Und wenn ein Wehrführer so einen Bescheid dann beim Sachbearbeiter direkt mit anderthalb Kilo Geld bezahlen will, sorgt das auch dort für Erheiterung.
Nur: Wenn ich die örtlichen Käseblätter anrufe und sage, ich habe dem Ordnungsamt eben ne Mail mit den Kennzeichen geschickt die heute einsatzbedingt im Halteverbot am Feuerwehrhaus standen, interessiert die das aber leider nicht. Und die mündigen Bürger und Stammtische auch nicht. Denn Weg gehen nur Geschichten, bei denen das Kind schon im Brunnen liegt.

In den Bußgeldstellen weiß man i.d.R. übrigens weder, ob ein Einsatz stattfand, und ob dieser Fahrer/dieses Fahrzeug darin involviert wurde. Selbst die, die sich ihre Fahrzeugdächer mit irgendwelchen noch so lustig leuchtenden oder blinkenden Kunststoffhütchen zerkratzen oder irgendwelche Zettelchen/Aufkleber im/am Fahrzeug deponieren, werden nicht zwangsläufig erkannt (Blaulicht übrigens auch nicht). Es ist auch nicht wirklich sinnvoll/möglich, alle Fahrzeuge/Fahrer der BOS-Einsatzkräfte generell mit einem Heiligenschein auszustatten, damit die niemals nie mit durch Sonderrechte zu rechtfertigende Vorwürfen belästigt werden.
Das bedeutet, wenn ein Feuerwehrangehöriger dann mal einen Bußgeldbescheid im Briefkasten hat, sollte er zuerst den Weg des einfachen Gesprächs oder, wenn das mal zu nichts führen sollte, des förmlichen Rechtsbehelfs gehen. Meinetwegen auch mit letzterem anfangen, wenn Gerechtigkeitsgefühl und Ehre durch diesen bösen Bescheid schon so verletzt werden. Es ist allerdings nicht besonders zielführend, so ein Gespräch mit "was habt ihr Idioten eigentlich geraucht? Ich bin Feuerwehrmann!" oder ähnlich zu beginnen. Oder als ersten Schritt direkt mal zur nächsten Lokalredaktion zu gehen, weil das Ehrenamt doch wieder so mit Füßen getreten wird.

Einfach mal verstehen, dass solche Bescheide immer mal kommen können, und versuchen, mit sachlich-langweiligem Gespräch Altpapier daraus zu machen. Die Fälle, die dann noch weitergehen müssen, machen einen mickrigen Bruchteil aus. Und die, die vor 10 Jahren noch überhaupt ein Medieninteresse hervorgerufen hätten, nochmals weniger.

Geschrieben von Armin B.Wenn unsere Politiker das für notwendig erachten würden, gäbe es entsprechende Regelungen.Welche Regelungen fehlen denn noch? Die Allmächtigkeits- und Unfehlbarkeitserklärung fürs Ehrenamt? Alles andere gibt es schon, soweit es überhaupt regelbar ist.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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