| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | BMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 801417 | ||
| Datum | 02.01.2015 12:11 MSG-Nr: [ 801417 ] | 5246 x gelesen | ||
Auszug aus den technischen Anschlussbedingungen der LS Koblenz, Punkt 15 c): Im Einvernehmen mit der Bauaufsicht kann die Alarmübertragung einer BMA an die Feuerwehr abgeschaltet werden, wenn: Hat deine (fast) fiktive Kommune bzw. LST ähnliches? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|