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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | BMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8K., Junglinster / Luxemburg | 801443 | ||
| Datum | 02.01.2015 15:58 MSG-Nr: [ 801443 ] | 4749 x gelesen | ||
Hallo, da wir in Luxembourg etwas andere geltende Rechtsgrundlagen und Vorschriften haben, ist das nicht so einfach. Wir haben aber einfach in einer Bestimmung für entgeldliche Einsätze einen Passus eingepflegt und nach wiederholtem Bezahlen, wurde es für einige Firmen dann doch billiger und preiswerter sich intensiv um die Wartung der anfälligen Anlagen zu kümmern als jedes Mal eine hohe Rechnung zu bekommen. Auch zeigten sich Vor-Ort Gespräche als äusserst wirksam. Die Menschheit sollte allmählich wach werden. Sie ist schwer krank. Lange geht das nicht mehr gut........ | ||||
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