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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkennung B-Lehrgänge bei FF (Hessen) | 29 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 801546 | ||
Datum | 03.01.2015 15:14 MSG-Nr: [ 801546 ] | 9137 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Gerade weil das in keinem Lehrgang ausgebildet werden kann, kann der F-Absolvent hier im Vorteil sein. Zumindest sind die Themen Menschenführung und Didaktik im BIII ein deutlich grösserer Teil als im F3. Aber der eine kanns und der andere ist und bleibt halt ein Ar**h, egal wo er her kommt. Aber wie gesagt, mir geht es nur um die grundsätzliche Qualifikation GF. Geschrieben von Henning K. Weil eben bei der FF nicht jeder zum FIII geht (sondern idealerweise nach persönlicher Eignung ausgewählt wird), und weil er eben nicht direkt nach dem GAL zum FIII geht. Gerade in deinem BL geht auch nicht jeder zum BIII... Und anders als bei der FF durchläuft der BFler bei seiner Bewerbung bereits ein Testverfahren, welches nicht nur aus Sport, Theorie und Praxis besteht. Gut, wie in allen Bereichen gibt es auch hier Leute die sich einfach im Einstellungsgespräch gut verkaufen können. Aber das fällt spätestens im GAL auf, und dann werden sie im Normalfall eingenordet. Im Endeffekt hab ich grundsätzlich eine Frage: Falls ausser dem nicht anerkannten/eingesetzten GF kein anderer kommt, darf er dann führen? Und wenn ja, warum in diesem Fall und im anderen nicht? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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