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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801570
Datum03.01.2015 18:51      MSG-Nr: [ 801570 ]6327 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael B.Ist das immer Sicher?

Da bei Feuerwehrs i.A. nach Übung bzw. Einsatz und ansonsten in regelmäßigen Intervallen die Ausrüstung geprüft wird, sollte das sehr sicher sein.

Geschrieben von Michael B.Ich gehe davon aus wenn jemand so ein Gerät häufig nutzt, wird es auch entsprechend gepflegt.

Ich kenn das anders. Der jährliche Brennholzeinschlag ist rum, an der Säge was defekt, die Kette fertig, der Tank nach dem letzten Gebrauch fast leer. Das Ersatzteil wird irgendwann später (vor der nächsten Saison) besorgt, die Kette "demnächst" mal geschärft oder eine neue gekauft, und den Tank füllt man sowieso erst auf, wenn man die Säge das nächste Mal braucht. Schnittschutz verwenden inzwischen zumindest im Gemeindewald außer ein paar Unbelehrbaren fast alle, bei Gehörschutz und Helm sieht das aber auch noch anders aus. Mit Schnittschutz im Privatbereich sieht's auch anders aus, ich geh davon aus, dass z.B. bei uns im Ort die Anzahl korrekter Schnittschutzkleidung deutlich geringer als die Anzahl Motorsägen ist...

Geschrieben von Michael B.Wer hält den Kopf hin wen Fremdgerät zur Einsatzstelle beordert wird und sich nach einem Unfall ein Defekt herausstellt?
Ich Vermute, die Juristen sagen: "Es kommt darauf an!"
- Wuste der Besitzer davon und hat nichts gesagt?
- War der Mangel für die Verantwortliche Führungskraft erkennbar und hat den Einsatz zugelassen?

Wenn wir dieses Risiko nicht eingehen wollen, müssen wir alle möglichen Geräte die eventuell benötigt werden selbst vorhalten. Ich glaube dann wird Feuerwehr unbezahlbar.


Das wird sicherlich nicht für alles Gerät gehen, insbesondere nicht für größere Maschinen. Die wiederum sind aber meist kein Privatbesitz sondern gehören einer Firma, wo sie auch entsprechend geprüft werden müssen.
Dazu kommt, dass wir zumindest in den meisten Bundesländern die Motorsäge im Feuerwehreinsatz nur als Hilfeleistungsgerät verwenden dürfen, blockierte Straßen durch einen umgestürzten Baum ohne weitere Gefahrenlage (wenn da nicht noch einer drunterliegt) gehören da i.A. nicht dazu.

Gruß,
Michael

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