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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 801572 | ||
Datum | 03.01.2015 19:01 MSG-Nr: [ 801572 ] | 6174 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Dazu kommt, dass wir zumindest in den meisten Bundesländern die Motorsäge im Feuerwehreinsatz nur als Hilfeleistungsgerät verwenden dürfen, blockierte Straßen durch einen umgestürzten Baum ohne weitere Gefahrenlage (wenn da nicht noch einer drunterliegt) gehören da i.A. nicht dazu. Gibs zu, da musstest selbst du beim schreiben schmunzeln.... Peter Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | ||||
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