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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen801572
Datum03.01.2015 19:01      MSG-Nr: [ 801572 ]6174 x gelesen

Geschrieben von Michael W.Dazu kommt, dass wir zumindest in den meisten Bundesländern die Motorsäge im Feuerwehreinsatz nur als Hilfeleistungsgerät verwenden dürfen, blockierte Straßen durch einen umgestürzten Baum ohne weitere Gefahrenlage (wenn da nicht noch einer drunterliegt) gehören da i.A. nicht dazu.

Gibs zu, da musstest selbst du beim schreiben schmunzeln....

Peter

Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben.

(Friedrich Hebbel)

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