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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 801586 | ||
Datum | 03.01.2015 19:58 MSG-Nr: [ 801586 ] | 6125 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Geschrieben von Peter L."Gibs zu, da musstest selbst du beim schreiben schmunzeln...."Ja richtig ist bekannt. Dann sollte man der Praxis, nämlich Feuerwehren zu umgestürztem Baum auf Fahrbahn u.ä. alarmieren, mal einen Riegel von oberster Stelle vorschieben und entsprechend (Bereitschafts)Personal beim LBM bereitstellen oder die Kollegen in blau können die Gefahrenstelle bis eintreffen des Straßenbaulastträgers absichern (könnten auch noch Personal vertragen). In 2014 von 7 Einsätzen 6 mal "Kram" für den Straßenbaulastträger (1x Ortsgemeinde, 5x LBM). Gruß Thomas | ||||
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