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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 801612 | ||
Datum | 04.01.2015 09:08 MSG-Nr: [ 801612 ] | 5813 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Christian F. Ich hole lieber den Traktor vom Landwirt, setze da nen FA drauf, der sich damit auskennt, als das THW zu alarmieren. Keine Regel ohne Ausnahmen: Es mag sicher ganz wenige Situationen geben, in denen eine andere Vorgehensweise sinnvoll erscheint (z.B. ich fahre beim Strohballenbrand nicht betroffene Ballen weg, um die Ausbreitung zu verhindern). Ein zugelassener Traktor, der beim TÜV war, sollte ein kleineres Problem sein. Aber sich generell auf die Geräte von irgendwelchen Privatleuten zu verlassen, um Geld oder die Alarmierung anderer Einheiten zu vermeiden halte ich aufgrund meiner beschriebenen Punkte trotzdem für gefährlich. Wenn ich zum Beispiel eine Kettensäge brauche, um Menschen aus dem Fahrzeug zu retten, weil ein Baum drauf gefallen ist, sollte diese in der Wehr einsatzbereit vorhanden sein. Für alles andere habe ich die Zeit auf eine andere Säge (andere FW, Bauhof, Strassenmeisterei...) zu warten. Gruss Thorsten Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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