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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801624
Datum04.01.2015 12:28      MSG-Nr: [ 801624 ]5606 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Thorsten H.Einen Kran brauche ich aber auch nicht so oft wie ne Kettensäge,

Sicher? Wenn du die Kettensäge explizit nicht zum beseitigen von umgestürzten Bäumen umsetzt, bei denen keine weitere Gefahr vorliegt? Also nur für das, für das die FW eigentlich auch primär zuständig ist?

Gruß,
Michael

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