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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | BMA-Fehlalarme: welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Gemeinde? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 801669 | ||
| Datum | 05.01.2015 00:41 MSG-Nr: [ 801669 ] | 4562 x gelesen | ||
Die BMA ist bauaufsichtlich gefordert, heisst das Gebäude darf nur betrieben werden, wenn eine solche eingebaut wurde. Die betroffene Gemeinde sollte sich hier an die Bauaufsicht wenden. Diese wird sich widerrum an den Vorbeugenden Brandschutz wenden. Entweder ist das ein Mitarbeiter in den eigenen Reihen oder im Fachbereich Feuerwehr der Kreis-oder Stadtverwaltung. Derjenige sollte dann ein Gespräch mit dem Betreiber und der Gemeindeverwaltung anberaumen. In diesem Gespräch sollten vom Betreiber dann vorgelgt werden: - die letzten 4 Wartungsprotokolle (alle 3 Monate eine Überprüfung ausgewählter Anlagenbestandteile , jedoch jede Komponente einmal in 12 Monaten) - davon unabhängig das Prüfprotokoll einer sachverständigen Person (alle 3 Jahre oder nach wesentlichen Änderungen; hier hat jedes BL leichte Unterschiede) - Fehlerdokumentation (im zu führenden Prüfbuch) - Nachweis das die "reparierende Firma" im Umgang mit dem Produkt geschult ist - Bestätigung, dass die "Reparatur" die vollständige Mängelfreiheit wieder hergestellt hat durch die sachkundig Person (Nachweis der Sachkunde beilegen lassen). Gerade hier zeigt sich, dass Firmen dies ürfen, spätestens hier den "Schw...." einziehen, wen sie unterschreiben müssen. So lange nur gesprochen wird oder noch besser per e-mail irgendwelche phrasen verschickt werden, arbeiten viele Firmen wegen des Auftrages zu sehr im Sinne desBetreibers. - schriftliche Aufführung des Betreibers, welche Massnahmen er ergriffen hat um die Zuverlässigkeit der Anlage -wichtig -zum Schutz der darin arbeitenden Personen! zu gewährleisten. Neben der Gemeinde ist insbesondere die Bauaufsicht,wenn mans noch weiter auffährt auch die Gewerbeaufsicht, diejenige welche eine Bandbreite an Sanktionen erlassen kann. Dies könnte z.B. sein, dass wegen der Zweifel an der Zuverlässigkeit der Anlage - Argunentation: Brände werden wegen unzuverlässiger Melder nicht entdeckt - der Betreiber auf eigene Kosten rund um die Uhr die Anlage zusätzlich begehen muss, so dass er alle xx Minuten jeden Raum kontrolliert. Das Kontrollgangbuch ist derBauaufsicht auf Verlangen vorzulegen. Wichtig wäre mir auch für alle Maßnahmen ob tatsächlich ein Desinteresse beim Betreiber besteht. Grüße aus Rheinland-Pfalz | ||||
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