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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Verkehrsunfall
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
RubrikAusbildung zurück
ThemaBootsführer war:RTB 1 - Für und Wider der unterschiedlichen Boote / Neubeschaffung    # 48 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Utting a.A. / Bayern801708
Datum05.01.2015 18:11      MSG-Nr: [ 801708 ]12078 x gelesen

*Sarkasmus on*

Da bin ich absolut deiner Meinung.

Außerdem ist zukünftig jeder Gruppenführer mindestens RS um die Lage bei Verkehrsunfällen ordentlich einschätzen zu können. RA wäre wünschenswert, da bei VU jedes HLF mindestens 1x RA-besetzt sein muss. Von der umfassenden Gefahrgutschulung ganz zu schweigen...
Das Rettungsschwimmabzeichen in Gold ist sowieso Bestandteil der Truppmannausbildung, ab Gruppenführer ist eine Fließwasserrettungsausbildung mit drin, wie sollte der denn sonst ordentlich führen? Es hat schon Gründe warum der Gruppenführerlehrgang 10 Wochen in Vollzeit dauert. Dazu kommen ja noch die jährlichen Fortbildungen mit etwa 2 Wochen Vollzeit auf der SFS.

Da fraglich ist ob die ganzen Schulungen und Unterweisungen noch Ehrenamtlich abgeleistet werden können besetzen erste Kommunen schon hauptamtliche Gruppenführerstellen in A9 um das Ehrenamt zu entlasten.

*Sarkasmus off*

Schuster bleib bei deinen Leisten. Es spricht ja nichts dagegen besser bzw. spezialisierter zu sein als der Durchschnitt, aber warum diesen Stand gleich immer für alle fordern? Wenn die Basis stimmt kann ich gerne spielen. Bei manchen scheitert es aber bereits da, warum noch zusätzliche Probleme erschaffen?

MFG
Adrian

Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg

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