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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaHotstick in D noch käuflich zu haben?76 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW802110
Datum09.01.2015 16:12      MSG-Nr: [ 802110 ]30794 x gelesen
Infos:
  • 09.01.15 Spannungsprüfer für überschwemmte Keller
  • 08.01.15 Buchtipp: Leitfaden für Standard-Einsatz-Regeln zum richtigen Umgang mit elektrischem Strom
  • 08.01.15 HotStick Beschreibung

  • Da steht aber auch:

    1.Das Gerät erkennt unvollständig geerdete Leitungen oder Lei- tungen mit beschädigten Isolierungen und zeigt diese an.

    2.Bestätigung der Spannungsfreischaltung

    3.Kontrolle der Abschalt- und Erdungsmaßnahmen

    4.noch Erdbeben, Sturmschaden, Eis- regen oder Überflutungen erkennt er spannungsführende Teile auf Straßen, zerstörten Gebäudeteilen oder über- flutetem Gelände

    Das ist einerseits Schwachsinn weil das wie z.B. Punkt 1 noch nicht mal mit einem richtigen Spannungsprüfer möglich ist bzw wie im Punkt 3 eine Spannungsprüfung keine Aussage über EuK-Maßnahmen zulässt.
    Punkt 2 widerspricht der Aussage Es ist kein Ersatz für Spannungsprüfer oder andere Meßgeräte.
    .
    Bei Punkt 4 bin ich mir nicht sicher ob ein Spannungstrichter sicher erkannt wird, eine Einsatzkraft die der Aussage des Hotstick vollkommen vertraut könnte sich einer abgerissenen Freileitung nähern und steht schon im Spannungstrichter bevor der Hotstick was anzeigt.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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