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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Feuerwehr34 Beiträge
AutorTobi8as 8H., Hildebrandshausen / Thüringen802124
Datum09.01.2015 20:25      MSG-Nr: [ 802124 ]16008 x gelesen

Guten Abend,
hier noch die Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes zusammen mit dem Kreisfeuerwehrverband:

In einer gemeinsamen Pressemitteilung nehmen der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein und der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen ebenfalls Stellung zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft:

Ermittlungen gegen Feuerwehr-Einsatzleiter: Verhältnismässigkeit beachten

Kiel (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein und des Kreisfeuerwehrverbandes Dithmarschen vom 9. Januar 2015

Wie mehrere Medien im Land seit Donnerstag (8.1.) berichten, hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Ermittlungen gegen den Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Heide auf-genommen. Dieser soll dafür verantwortlich sein, dass bei einem Großfeuer im Septem-ber 2014 ungeeignetes Schaummittel eingesetzt wurde, das nun für eine Verunreinigung des Bodens gesorgt haben soll. Die Versicherung des geschädigten Landwirtes weigert sich, die Entsorgungskosten zu übernehmen. Die Stadt Heide hat sich schützend vor ihren Ehrenbeamten gestellt und ihm Rechtsbeistand gewährt.

Der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein stehen ebenfalls an der Seite des Einsatzleiters. "Dieser Fall zeigt, welch hohe Verantwortung ein Einsatzleiter hat. Aber es darf hier keinesfalls die Verhältnismäßigkeit außer Acht gelassen werden", sagen Landesbrandmeister Detlef Radtke und Kreiswehr-führer Hans-Hermann Peters. Im Einsatzfall müssen binnen Sekunden Entscheidungen getroffen werden, über die sich dann bei Nachbetrachtungen monatelang gestritten wer-den kann.

Bei dem Einsatz in Heide war eine große Halle betroffen, in der tausende von gepressten Rundballen gelagert waren. Um die Oberflächenspannung des Wassers herabzusetzen und eine löschwirksame Eindringtiefe des Wassers in die gepressten Ballen zu ermögli-chen, wurde Schaummittel in geringer Dosis als Netzmittel eingesetzt. Aus den Einsatz-protokollen ist belegbar, dass von den Nachbarwehren ausdrücklich sogenanntes Mehr-bereichsschaummittel benötigt werde.

Da in der Folge große Mengen Schaummittel angeliefert wurden ist eine vorherige Ana-lyse über die Zusammensetzung des Schaummittels in der heißen Phase des Einsatzes kaum praktisch durchführbar. So ist zu erklären, dass in diesem Fall ein Mittel zum Ein-satz kam, das zwar auch die Funktion als Netzmittel erfüllte, aber in seiner chemischen Zusammensetzung nur für Industrieanlagen Verwendung finden darf.

Der Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen und der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein werden das weitere Verfahren aufmerksam beobachten und alle Möglichkeiten nutzen, um den Ehrenbeamten zu unterstützen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

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