News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Feuerwehr | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 802177 | ||
Datum | 10.01.2015 14:21 MSG-Nr: [ 802177 ] | 15037 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas D. das habe ich auch noch nicht gelesen, was für ein Schaum können die meinen? Grundsätzlich interessant. Auf der einen Seite fordert man einen öfteren Netzmitteleinsatz, berechnet Einsatzlängen nach, wie die gewesen wären, hätte man Schaum und / oder Netzmittel genutzt, hier wurde es gemacht, im großen Stil, da ist es dann wieder überzogen und nicht gerechtfertigt. Kann man verstehen, muss man aber nicht. Kann ich die Entscheidung des EL nachvollziehen? Ja, ich habe nämlich schon oft genug Strohballen auseinandergezogen und abgelöscht. Das ist bei 5 noch OK, bei 20 wirds lästig, bei 200 ist es ne Tagesaufgabe und bei 2500 einfach nur schei** Und auch die Option "Brennen lassen" oder "mit Lüftern anfachen" ist zwar ein Werkzeug im großen Werkzeugkasten, aber nicht immer durchführbar. Und ja, jetzt war irgendwoher eine Tranche Schaummittel dabei, dass nicht mehr genutzt werden durfte. Ganz ehrlich: Pech. Ich werde als EL auch zukünftig nicht jedes Etikett auf den SM-Kanistern anschauen, oder mir die SDB durchlesen. Sondern schlicht und ergreifend kompatibles (!) Schaummittel anfordern. Nicht jedes verträgt sich ja mit jedem. Interessant dazu noch einfach mal die Frage in die Runde, ganz ernst gemeint, vielleicht hat da ja jemand Erfahrungen aud den "vor 2011 Zeiten". Was wäre gewesen, wenn der Einsatz 2009 gewesen wäre? Hätte es die Bodenuntersuchungen gegeben? Wären es die gleichen Ergebnisse gewesen? Was wären die Folgen 2009 gewesen? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|