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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein?? aber was ist wen was passiert? | 9 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 804568 | ||
Datum | 22.02.2015 12:31 MSG-Nr: [ 804568 ] | 2531 x gelesen | ||
Hallo Janik, Geschrieben von Jannik S. Sehe nur bei mir das Problem wen was passiert von dem sich ja niemand freisprechen kann ob meine Kommune auch hinter mir steht auch wen es vorm Richter geht.Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist sollte sie das. Geschrieben von Jannik S. Wir wissen ja alle der Staatsanwalt zeit hat um sich gut vorzubereiten.Und das ist gut so. Er soll be- und entlastende Tatsachen ermitteln. Geschrieben von Jannik S. Und wen ein anderer Verkehrsteilnehmer mit der Aussage um die ecke kommt das ich keine Prüfung angelegt habe die ein fachkundiger bewerten konnteSehe ich nicht, wie schon geschrieben sind die Bedingungen für den "FW"- Führerschein ja von höherer Stelle festgelegt. Das Problem bei allen Führerscheinen ist ob man sich Verkehrsgerecht verhält. Das heißt auch bei Nutzung der §§ 38 und 35 StVO, muss ich § 35 Abs. 8 STVO (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. beachten. Ich habe einmal gelernt, Wir dürfen behindern, aber niemanden gefährden. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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