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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 804849 | ||
Datum | 27.02.2015 18:35 MSG-Nr: [ 804849 ] | 11700 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Thorsten H. ist es wirklich durch die STVO (§38) gedeckt, wenn im Extremfall beispielsweise ein KBM, zwei Stellvertreter und ein Unterkreisführer mit SoSi zu einem Einsatz fahren und dann vor Ort ggf. nur "mal schauen 2.0" machen? Das ganze dann ggf. ne gewisse Zeit nach initialer Alarmierung der FW und quer durch einen Landkreis? Das ist in diesem LK, von außen betrachtet, schon extrem aufgebläht, wenn bei jedem VU mindestens ein stellv. KBM/KBM aufschlägt. Manfred | ||||
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