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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Gesucht: PEI-Schnittstelle am MTM 800 FuG ET | 25 Beiträge | ||
Autor | Ulf 8M., Hannover / Niedersachsen | 804996 | ||
Datum | 02.03.2015 23:34 MSG-Nr: [ 804996 ] | 8766 x gelesen | ||
Das ist ziemlich einfach... Die Frequenzzuweisung für den Tetra-Digitalfunk erfolgte von der BNetzA an die BDBOS (Frequenzinhaberin). Die BDBOS ist ebenfalls die "Eigentümerin" aller Tetra-Basisstationen... egal, von welchem Land und mit welchem Geld gebaut, Das "Tetra-Netz" gehört also der BDBOS... Diese macht über das "Nutzer- und Betriebshandbuch (NBHB)" die Nutzungsvorgaben auf Bundesebene. Unter anderem wird darin den AS'en der Länder (und des Bundes) die betriebliche Verantwortung für die Nutzung des Digitalfunks im jeweiligen Zuständigkeitsbereich und für die jeweiligen Landes- (Bundes-)BOS übertragen. Die AS'en des Bundes und der Länder formulieren insofern also die Vorgaben für die jeweilige Nutzung im Zuständigkeitsbereich, bzw. für "ihre" BOS. Geschrieben von Holger M. Wurden dafür separate Gesetze erlassen? Ja, das BDBOSG - Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben In einigen Ländern wurde die Regelung zusätzlich noch in Ländergesetzen verankert, Bsp. Rheinland-Pfalz In wieder anderen Ländern gibt es "lediglich" Erlassregelungen aus den Innenministerien (so auch in Niedersachsen)... Geschrieben von Holger M. Wer ist Besitzer des Endgerätes? Eigentümer ist in aller Regel der "Käufer", Besitzer ist derjenige (Person/Organisation), an den das Gerät ausgegeben wurde... Der "Nutzer" des Gerätes weist sich im Netz mittels der BOS-Sicherheitskarte gegenüber dem Netzbetreiber als berechtigter Nutzer aus. Ob der "Besitzer" der Karte gleichzeitig auch "Eigentümer" ist, oder ob das Eigentum beim Land verbleibt ist Ländersache... Da es sich jedoch lediglich um den "stofflichen Nachweis der Legitimation" handelt, spielt das letztlich auch keine Rolle. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, kann mittels des "Nutzereigenen Managements (NeM)" einfach von der Nutzung des Digitalfunknetzes ausgeschlossen werden... Geschrieben von Holger M. Welche Auflagen kann ein Netzbetreiber machen? Grundsätzlich "jede, die er will"... Ist bei Deinem Handy ja auch so eine "Friss oder stirb" Situation. Lediglich mit dem Unterschied, dass Du da alternative Carrier zur Auswahl hast und einfach wechseln kannst, wenn es Dir missfällt. Im vorliegenden Fall kannst Du nur "teilnehmen" oder "nicht teilnehmen"... Geschrieben von Holger M. Was passiert wenn ich ein Endgerät im Netz betreiben will, dass nicht vom Land/der AS konfiguriert werden kann? (Anderes Modell, anderer Hersteller, natürlich für den Betrieb durch die BDBOS zertifiziert) Grundsätzlich kann die AS das ja über die Ausgabe oder "nicht-Ausgabe" der BOS-Sicherheitskarten steuern... Der Zertifizierungsprozess bei der BDBOS ist zudem aufwendig und teuer... Zusätzlich zu den bereits bekannten Herstellern ist nach meiner Auffassung nicht mehr mit einer Vielzahl von Anbietern zu rechnen... (Hytera?) Für Niedersachsen kann ich diesbezüglich sagen, dass dort alle bisherigen Anbieter auch parametriert werden können...
Geändert von Ulf M. [02.03.15 23:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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