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RubrikEinsatz zurück
ThemaVon RTH-Heckrotor tödlich verletzt17 Beiträge
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü805176
Datum05.03.2015 21:02      MSG-Nr: [ 805176 ]6803 x gelesen

Geschrieben von Volker L.Organisatorische Maßnahme => wieso war der Zutritt in die Landezone möglich bei noch laufendem Rotor? Der Krankenhausbetreiber muß eigentlich Maßnahmen treffen um in diesem Moment den Zutritt noch zu unterbinden. (..wie die Realität aussieht, nun ja...)

Personelle Maßnahme => eigentlich muß Jedem eingeschärft werden wie man sich dort zu verhalten hat.... Wehe, wenn hier kein aktueller Nachweis der diesbezüglichen Sicherheitsunterweisung vorliegt. Dto. wenn hier die Gefährdungsbeurteilung "Verhalten am Hubschrauberlandeplatz" fehlt.


Es muss für jeden genehmigten Landeplatz eine Flugplatzbenutzungsordnung erstellt werden (durch den Flugplatzhalter) die den ganzen Betrieb regelt (z.B. Absperrungen, wie nähert man sich dem Hubschrauber, wie tut man das usw.).
Diese ist allen Beteiligten nachweislich, gegen Unterschrift, zu Kenntnis zu bringen. Wenn nicht geschehen...

Manfred

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