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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt gegen Einbahnstraße: Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren - war: Notarzt soll ... | 40 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 805205 | ||
| Datum | 06.03.2015 15:32 MSG-Nr: [ 805205 ] | 10678 x gelesen | ||
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Mich würde ja jetzt mal interessieren , welcher Art/Zugehörigkeit der Verwaltungsmensch da war. Das fahren gegen die Einbahnstraße ( Zeichen 267) stellt mit Max. 25 Euro Verwarngeld auch nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird in RLP von der Polizei aus Wirtschaftlichkeitsgründen auch nur bei Dritt-Anzeigen verfolgt, nicht jedoch, von Beifang abgesehen, von der Polizei selbst nicht kontrolliert. Dies ist meine Meinung. | ||||
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