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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt gegen Einbahnstraße: Feuerwehrmann droht Bußgeldverfahren - war: Notarzt soll ... | 40 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 805224 | ||
| Datum | 06.03.2015 18:05 MSG-Nr: [ 805224 ] | 10494 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Allerdings ist auf der HP die Aussage zu finden, dass die neue Führung die Wehr in ruhigere Fahrwasser geleitet habe. Also muss da ja in jüngerer Vergangenheit schon irgenwelche Aufregung gewesen sein?Auffällig ist zumindest, dass der Maschinist in diesem Fall der Vorgänger des Wehrleiters ist, er hatte diese Position von Anfang 2012 bis Ende 2013 (und damit relativ kurz) inne, dann folgte der aktuelle. Ob es in dieser Zeit zu Problemen mit der Verwaltung kam, oder worin diese "Aufregung" bestanden haben könnte, darüber findet man nichts. Der Leiter des Ordnungsamtes wurde jedenfalls erst zum Jahresbeginn 2014 eingestellt, und war vorher außerhalb tätig (Quelle). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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