Das ist keine Spende des Angeklagten, sonden eine Auflage des Gerichts, das damit die nachweisbare Schwere der Schuld sühnen möchte. Zu mehr haben die Beweismittel offensichtlich nicht ausgereicht. Offensichtlich hatte die Staatsanwaltschaft wenig Verwertbares in der Hand. Zum Strafmaß mag man stehen wie man will, von professioneller Seite (Juristen, Gerichtsjournalisten...) gibt es jedoch nur wenig Kritik daran, die Empörung darüber ist eher moralischer Natur als begründeter Zweifel an der rechtmäßigkeit des Urteils.
Hat hier auch jemand moralische Bedenken, wenn das schöne neue HLF teilweise mit Steuergeldern eines Bordells, eines Waffenherstellers oder eines Hedgefonds bezahlt wird? (Wobei ich die Mitarbeiter entsprechender Unternehmen keinesfalls in die Nähe von Kindesmissbrauch rücken möchte, es geht nur um das moralische Geschmäckle)
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