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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr | 101 Beiträge | ||
Autor | Max 8D., Achim / Niedersachsen | 805440 | ||
Datum | 11.03.2015 10:37 MSG-Nr: [ 805440 ] | 29797 x gelesen | ||
Infos: | ||||
§ 153a [Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen] . (1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht, ... mit Zahlung wird das öffentliche Interesse beseitigt ohne das muss das Verfahren nicht eröffnet werden. Wer es annimmt sagt also ich meine es besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung solcher Taten! | ||||
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