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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaKinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr101 Beiträge
AutorMax 8D., Achim / Niedersachsen805440
Datum11.03.2015 10:37      MSG-Nr: [ 805440 ]29797 x gelesen
Infos:
  • 11.03.15 Lauffeuer-online kommentar
  • 10.03.15 Pressemitteilung: JF-NDS intensiviert Präventionsangebot
  • 10.03.15 Kinderfeuerwehr nimmt Edathys Geld
  • 10.03.15 ZEIT: Geständnis für 5.000 Euro
  • 10.03.15 Stellungnahme der Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser: Geldauflage Edathy-Prozess

  • § 153a
    [Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen]
    .

    (1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in Betracht,
    ...

    mit Zahlung wird das öffentliche Interesse beseitigt ohne das muss das Verfahren nicht eröffnet werden.
    Wer es annimmt sagt also ich meine es besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung solcher Taten!

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