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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr | 101 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 805458 | ||
Datum | 11.03.2015 11:11 MSG-Nr: [ 805458 ] | 29852 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk B. hierzu braucht es meiner Meinung nach aber einen Prozess MIT einem Urteil, dies ist in diesem Fall (warum auch immer) nicht zustande gekommen. Der Grund für eine solches Einstellen gegen Auflage ist oft eine sehr geringe Schuld oder der Zweifel an der Verurteilung aufgrund der Beweislage. Geschrieben von Dirk B. Nur weil man mit einem Urteil (in dem Fall gab es ja nicht mal eines) nicht einverstanden ist, stellt man doch nicht gleich den ganzen Rechtstaat in Frage? Es muss erlaubt sein darüber öffentlich zu diskutieren und der Staat tut gut daran sich dieser Kritik anzunehmen! Natürlich darf man darüber diskutieren. Mich wundert aber immer wieder, wie eine nennenswerte Gruppe von fachlich völlig unbeleckten Menschen glaubt, alles besser zu wissen als erfahrene studierte Berufsjuristen. Stellen diese Menschen auch jede Diagnose ihres Arztes oder die Forschungsergebnisse von Naturwissenschaftlern in Frage, weil sie mit den Ergebnissen nicht einverstanden sind? Über die Form der Diskussion braucht man erst gar nicht zu reden, hier sollte man dem Begriff der Schwarmintelligenz den neuen Begriff der Schwarmdummheit entgegensetzen. | ||||
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