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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr | 101 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 805477 | ||
Datum | 11.03.2015 12:26 MSG-Nr: [ 805477 ] | 29744 x gelesen | ||
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Hallo, Hömm... Geschrieben von Florian B.: Falsch. Das Gericht sagt das Edaty nichts gemacht hat was einen Straftatbestand gemäß StGb darstellen würde. Nee, leider auch falsch. Das Gesetz sagt, dass ein Vergehen vorliegt - dessen Verfolgung jedoch ggf. eingestellt werden kann, ebenfalls ggf. gegen Auflage = Bußgeld. Das könnte z.B. erfüllt sein wenn jemand zu Hause aus den Prospekten von Aldi, Lidl und Co Bilder von Kinder ausschneidet und sie in ein Album klebt und das sich in den Schrank stellt. Ist komisch, sieht Scheiße aus, ist aber nicht straftbar! Auch nein. Für Sachen, die nicht strafbar sind, muß niemand 5.000 E bezahlen, egal wie komisch sie sind oder wie sie aussehen. Gruß Daniel | ||||
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