Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Notstromversorgungskapazität der Feuerwehren, war: These: Die Strom... | 43 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt/Lingen / Hessen/Niedersachsen | 806317 |
Datum | 30.03.2015 08:58 MSG-Nr: [ 806317 ] | 9704 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Sebastian K.In der Fachgruppe Elektroversorgung des THW sind doch beispielsweise mehrere Funktionen, bei denen berufliche Kenntnisse als Elektrofachkraft hilfreich/gewünscht (vorgeschrieben?) sind.
Redenden (bzw. fragenden) Menschen kann man helfen ;-) Gerne stelle ich die Vorgaben dar.
Für Feuerwehrleute gleich ein Hinweis: "Der Gruppenführer" und "Der Truppführer" sind fest benannte Einzelpersonen. Bei uns (FGr. E Worms) gibt es vier Personen mit den nötigen Lehrgängen für Gruppenführer / Truppführer, aber es ist je nur eine Person als GruFü und eine Person als TruFü eingesetzt.
Weiter zu den allgemeinen Vorgaben:
In der Fachgruppe Elektroversorgung gibt es einen Gruppenführer, hier sagt die interne Vorschrift: "Berufliche Ausbildung als Elektrofachkraft aus dem Bereich Elektroinstallation bzw. Energieversorgung mit dem Abschluss als Techniker/in, Meister/in oder Ingenieur/in".
In der Fachgruppe Elektroversorgung gibt es einen Truppführer, hier sagt die interne Vorschrift: "Berufliche Ausbildung als Elektrofachkraft aus dem Bereich Elektroinstallation bzw. Energieversorgung".
In der Fachgruppe Elektroversorgung gibt es dann noch sieben Fachhelfer, hier macht das THW keine Dienstvorschrift für Qualität (ok, THW-Grundausbildung ist vorgeschrieben, aber diese "Qualitätsanforderung" ist jetzt nicht sehr elektrolastig).
Von den sieben Fachhelfern bekommen dann drei Leute die Zusatzfunktion "Maschinist Netzersatzanlage". Auswahlkriterium ist eine THW-interne Dienstvorschrift, Mindestanforderung ist "Berufliche Ausbildung als Elektrofachkraft aus dem Bereich Elektroinstallation bzw. Energieversorgung".
Das waren die allgemeinen Vorgaben. Diese Vorgaben sind eigentlich verbindlich, ich weiß aber dass sie nicht immer eingehalten werden.
Geschrieben von Sebastian K.Wieviele davon stehen in den Fachgruppen in dem betroffenen Gebiet dann wirklich zur Verfügung, und sind nicht hauptberuflich in die Schadensminderung und -behebung eingebunden?
In meinem aktuellen und in meinem neuen Arbeitsvertrag steht eine besondere Klausel zum Thema BOS drin. Man kann sinngemäß sagen, dass im Fall des flächendeckenden Stromausfalls meine Mitwirkung beim Arbeitgeber erwartet.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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