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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Der etwas andere 'Aprilscherz' | 4 Beiträge | ||
| Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 806572 | ||
| Datum | 02.04.2015 14:26 MSG-Nr: [ 806572 ] | 4084 x gelesen | ||
Geschrieben von Zeitung Trotz dieser Mitteilung wird der 1. April wohl für Tochter und Mutter teure Folgen haben. Sie werden eine Rechnung für die Anfahrt der 30 Wehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Remseck sowie für den Polizeieinsatz erhalten Ist das wirklich so? Die Tochter hat die Einsatzkräfte nicht alarmiert, sondern ihre Mutter angerufen. Das Veralbern der eigenen Mutter ist zwar dämlich gewesen, aber nicht kostenpflichtig. Die Mutter wiederum hat im guten Glauben die Feuerwehr alarmiert. Auch das dürfte keine Rechnung nach sich ziehen. Ist hier wirklich ein Kostenersatz möglich? Gruß Frank | ||||
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