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Strafgesetzbuch
RubrikEinsatz zurück
ThemaDer etwas andere 'Aprilscherz'4 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP806620
Datum02.04.2015 22:19      MSG-Nr: [ 806620 ]3094 x gelesen

Daraus resultiert dann eine mögliche Bestrafung nach dem StGB, aber noch nicht zwangsläufig auch ein Kostenersatz im eigentlichen Sinn.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 01.04.2015 21:31 Andr7eas7 R.7, Stuttgart  
 02.04.2015 13:04 Volk7er 7C., Trier
 02.04.2015 13:50 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 02.04.2015 14:26 Fran7k R7., Eppelborn
 02.04.2015 16:34 Ralf7 H.7, Drebkau
 02.04.2015 22:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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