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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Ortung von Notrufenden | 9 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8J., Aachen / NRW | 808053 | ||
| Datum | 17.05.2015 07:11 MSG-Nr: [ 808053 ] | 3112 x gelesen | ||
Hallo, folgendes hat mich so verwundert, dass ich es, ohne eine konkrete Antwort auf die eigentliche Frage zu haben, aufgreifen möchte: Geschrieben von Henning K. Bei uns ist aktuell folgendes in der Zeitung zu lesen: Feuerwehr darf bei Notfällen keine Handys mehr orten Nach etwas eigener Recherche habe ich den Eindruck: So plakativ die Schlagzeile ist, so falsch scheint sie zu sein. Keineswegs darf auf Grund des Datenschutzes die Feuerwehr keine Funkzellenortung mehr durchführen, vielmehr ist es dank der neuen Technische Richtlinie Notrufverbindungen so, dass die Standortdaten automatisch direkt an die Leitstellen übermittelt werden. Das Verfahren hat sich dahin gehend geändert, dass nun eine Bringschuld bei den Mobilfunknetzbetreibern liegt und sich die Leitstellen die Daten nicht mehr holen müssen (Push statt Pull) . Für mich stellt sich der Verlauf momentan folgendermaßen dar: 2006: Die Björn Steiger Stiftung führt den Dienst LifeService112 ein, bei dem man sich registrieren kann, so dass Leitstellen bei einem Notruf die Standortdaten über diesen Dienst von den Mobilfunknetzbetreibern abfragen können. 2007: Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der Björn Steiger Stiftung steigt die Allianz Versicherungsgesellschaft in die Björn Steiger Stiftungs GmbH ein, welche den LifeService112 Dienst betreibt. 2008:Es kommt zum Zerwürfnis zwischen der Björn Steiger Stiftung und Allianz, wobei letztere den Dienst von nun an quasi alleine weiterführt. 2009: Eine Registrierung um Leitstellen die Ortung eines Mobiltelefons zu gestatten ist nicht mehr notwendig. 2011: Änderung der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen zum Push statt Pull Verfahren. Kann jemand diese Erkenntnisse bestätigen? Viele Grüße, Manuel
Geändert von Manuel J. [17.05.15 07:14] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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