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RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaOrtung von Notrufenden9 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW808067
Datum17.05.2015 16:12      MSG-Nr: [ 808067 ]2969 x gelesen

Geschrieben von Manuel J.2007: Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der Björn Steiger Stiftung steigt die Allianz Versicherungsgesellschaft in die Björn Steiger Stiftungs GmbH ein, welche den LifeService112 Dienst betreibt.
2008:Es kommt zum Zerwürfnis zwischen der Björn Steiger Stiftung und Allianz, wobei letztere den Dienst von nun an quasi alleine weiterführt.


Das scheint dann der Punkt zu sein, an dem tatsächlich Datenschutzbedenken aufkamen:
Die Ortung lag nicht mehr in der Hand einer gemeinnützigen GmbH, deren Ziel die schnelle Hilfe für Unfallopfer ist, sondern wurde an ein Unternehmen aus der Versicherungsbranche übergeben, dass unter Verfolgung von wirtschaftlichen Interessen (also mit Gewinnerzielungsabsicht) Dienstleistungen verkaufen will.

In der Folge kam es dann zu diesem Schritt:

Geschrieben von Manuel J.2011: Änderung der Technischen Richtlinie Not­rufver­bin­dun­gen zum Push statt Pull Verfahren.

Für den die beteiligten Leitstellen aber dann nicht mehr die von der BSS kostenlos zur Verfügung gestellte Software nutzen können, sondern eine entsprechende Software kaufen müssen. Was in mindestens einem Fall offensichtlich dazu führt, dass für einen Zeitraum von vermutlich fünf Jahren eben keine passende Software zur Verfügung steht und damit eine Ortung (nicht zu verwechseln mit Peilung) in diesem Zeitraum nicht möglich ist.

Ergibt sich die Frage:

Wie sieht das bei anderen (polizeilichen und nichtpolizeilichen) Leitstellen aus?

und vor allem:
Besteht im konkreten und begründeten Einzelfall nicht weiterhin die Möglichkeit, ein Handy über die gem. TR-Notruf zu übermittelnden Standortdaten hinaus auch wirklich anzupeilen (wenn es dann aktiv und im Bereich der Netzabdeckung ist)?

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