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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Prüffristen für PRCD's | 3 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 808229 | ||
Datum | 22.05.2015 20:04 MSG-Nr: [ 808229 ] | 1526 x gelesen | ||
Fragen Sie die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens, mit der Sie die vorgegebenen Prüfungen durchführen. Ohne Jux. Die zeitlichen Abstände der Prüfungen ergeben sich letztlich aus der Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit der prüfenden Elektrofachkraft und der auftretenden Fehlerquote. Bei der Festlegung sind natürlich die Vorgaben der TRBS und der DGUV Vorschrift 3 zu berücksichtigen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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