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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | BY: Brand in Hotel - vermutl. 6 Tote und 7 Verletzte | 14 Beiträge | ||
| Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 808281 | ||
| Datum | 23.05.2015 21:01 MSG-Nr: [ 808281 ] | 7194 x gelesen | ||
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So unglaublich wie es klingt, ist es aber. Bei der Mehrzahl der Bauordnungen (jedes Bundesland hat eine eigene, welche im Kern einheitlich, im Detail jedloch unterschiedlich sind) besteht die Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen. Gilt damit formell nicht für Beherbergungsräume in einer Beherbergungsstätte. Sprich, eine Ausstattungspflicht für Hotelzimmer hat sich hieraus nicht direkt ergeben. Dies führt rechtlich zu der schwachsinnigen Situation, dass in Hotels mit weniger als 60 Betten keine Rauchwarnmelder erst mal notwendig oder nachzurüsten sind. Das mal ganz pauschal. Warum findet man jedoch trotzdem Rauchwarnmelder in kleineren Hotels. Entweder weil der Eigentümer das für sich so entschieden hat oder weil die In den Landkreisen tätigen Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes diese als Minimalmaßnahme bei den Brandschauen, Feuerbeschauen oder Gefahrenverhütungsschauen (Begriff je nach Bundesland unterschiedlich) einfordern. Auch auf die Gefahr hin, dass der Eigentümer ins Gerichtsverfahren zieht. Bei der Anzahl an Betten müsste auch Grundanforderungen an die Rettungswege gegeben haben. Theoretisch müsste auch eine feuerbeschau stattgefunden haben. Ich hab mir eben die "Verordnung über die Feuerbeschau" von Bayern angeschaut. Dort steht, dass die Gemeinde den Zeitzyklus anhand der Gefährdung festlegen kann. Ebenso - und das haut mich jetzt um - kann die Gemeinde einen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr damit beauftragen. Jetzt mal ne Frage an die Bayern hier: Wie werden diese Personen ausgesucht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bäckermeister Müller einen 1wochen Lehrgang bekommt und dann sich mit der Abwägung Bestandsschutz versus Gefahrenstufen auseinandersetzen muss. Kann da mal einer kurz was sagen? Grüße Marco aus RLP | ||||
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