News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nutzung von Sondersignal von der Brandschutzaufsicht | 43 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 808603 | ||
Datum | 02.06.2015 22:24 MSG-Nr: [ 808603 ] | 10618 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Wie kommt die Zeitung denn darauf, dass "kein Wort mehr von eigenem Ermessen" zu finden ist, wenn da drin steht, dass "aufgrund einer konkreten, einzelfallbezogenen Abwägung...zu entscheiden ist"? Und ohne Ermessen/Abwägung funktioniert die ganze Sonderrechtsproblematik nunmal nicht. Einsätze, wo sich vor Ort herausstellt dass die vorher angenommene (und anzunehmende) Rechtfertigung der Sonderrechte nun doch nicht gegeben ist, wird es immer geben. Insofern sehe ich auch die Aussage von Dr. Müller etwas kritisch: Aber nur wenn (der Kreisbrandinspektor) bei der Alarmierung, also vor Beginn der Fahrt, bereits entschieden hat, dass er die Einsatzleitung übernimmt.Kann er ja so entscheiden, aber was ist wenn es sich dann vor Ort doch wieder als verzichtbar herausstellt? Die Rechtslage ist (m.M.n. aus gutem Grund) so schwammig formuliert wie sie es nunmal ist, und man kann ergänzend zur StVO Dienstanweisungen erstellen wie man will, wenn man die genauso schwammig hält kann man es auch bleiben lassen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Geändert von Sebastian K. [02.06.15 22:24] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|